Als gerichtlich zugelassener Rentenberater möchte ich Ihnen hier einen Einblick über meine Leistungen und Tätigkeiten geben. Ich freue mich, dass Sie sich über mich informieren möchten.
Rentenberater sind unabhängige, freiberufliche Spezialisten für das Sozialrecht, die ähnlich wie
Rechtsanwälte oder Steuerberater in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind. Aus der Historie sind Rentenberater als Rechtsbeistände zu sehen, die durch den Amtsgerichtpräsidenten, nach
Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung berufen werden. Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und den hierzu ergangenen
Ausführungsverordnungen. Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Mit dem Focus auf das Rentenversicherungsrecht und einer Spezialisierung auf das Fremdrentenrecht möchte ich Ihnen zur Seite stehen. Profitieren Sie ebenso von unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Gutachtern und Ärzten.
Für alle Ihre Fragen zur gesetzlichen Renten-versicherung, gesetzlichen Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, im Bereich Schwerbehindertenrecht und aus dem Bereich des sozialen Entschädigungs-rechtes sowie bei Fragen zum Sozialhilferecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
SERVICERUFNUMMER ZUM NULLTARIF AUS DEM FESTNETZ
0800 / 111 80 80
TELEFONISCHE SPRECHZEITEN
Montag-Freitag
10.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
TERMINE NACH VEREINBARUNG
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Bei allen Leistungen im Sozialversicherungsrecht geht es um Ansprüche die Sie vielleicht über Jahre hinweg erworben haben. Leistungen dürfen Ihnen nicht verwehrt werden, vielmehr soll eine gerechte Lösung für Sie zu mehr Lebensqualität führen. Ich setze mich als gerichtlich zugelassener Rentenberater für Ihre ganz persönlichen Interessen ein; unabhängig und ausschließlich für Sie.